Dringlicher Antrag eingebracht in der Gemeinderatssitzung vom 21.01.10
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Das Grazer
Gemeindevertragsbedienstetengesetz satzt Pflegefreistellungen für Vertragsbedienstete und regelt damit Ansprüche auf zusätzliche „freie Tage“ bei Pflegebedarf für einen genau bestimmten Personenkreis (siehe Gesetzestext), sofern dieser im gemeinsamen Haushalt lebt. Die analogen Regelungen für Beamte sind in der Dienst und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz aus dem Jahr 1956, einem Landesgesetz, geregelt.
Die
„Pflegefreistellung“ findet im
§28a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1974, LGBl 30/1974, (zuletzt in der Fassung LGBl 40/2009) Stand 1.1.2009 ihre genaue Regelung.
§28a
Pflegefreistellung
(1) Der Vertragsbedienstete, der wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist, hat Anspruch auf Pflegefreistellung. Als nahe Angehörige sind der Ehegatte und Personen anzusehen, die mit dem Vertragsbediensteten in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie die Person, mit der der Vertragsbedienstete in Lebensgemeinschaft lebt.
Ein Vertragsbediensteter, der nun wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist, hat Anspruch auf diese „Pflegefreistellung“ bis zum Ausmaß von maximal einer bzw. zwei Wochen pro Kalenderjahr.
Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn der Vertragsbedienstete mit dem erkrankten oder verunglückten „nahen Verwandten“ in einem Haushalt lebt.
Lebt aber der/die Vertragsbedienstete nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem erkrankten oder verunglückten nahen Verwandten, besteht für den Vertragsbediensteten kein Anspruch auf Pflegefreistellung.
Diese Bestimmung, die den Pflegeurlaubsanspruch des Vertragsbediensteten an den Passus „im gemeinsamen Haushalt“ lebenden nahen Verwandten koppelt, erscheint uns als nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig.
Die Familie – und um diese geht es in der an sich sinnvollen Regelung – hat sich in den letzten Jahrzehnten (seit den 70er Jahren) vielfach verästelt. Neue Familienmodelle, wie Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien und Lebensabschnittspartnerschaften haben mittlerweile Platz gegriffen.
All diese Formen der familiären Zusammengehörigkeit stellen in der Gegenwart beinahe schon den Regelfall dar. Angesichts von Scheidungsraten in der Höhe von mehr als 50 Prozent in den urbanen Ballungsräumen unserer Heimat und angesichts der stetig wachsenden Anzahl von Alleinerzieherinnen muss man eben zur Kenntnis nehmen, dass Familie in Österreich weitaus vielfältiger gelebt wird, als zahlreiche Familienpolitiker annehmen.
(…)
Auch Elternteile, die von ihren Kindern getrennt leben, wollen ihre Verantwortung gegenüber diesen bewusst wahrnehmen. Derzeit lässt sich dies aufgrund der Gesetzeslage nur erschwert umsetzen.
Wir müssen also für getrennt von ihren Kindern lebende Elternteile die Möglichkeit schaffen, sich ihrer Verantwortung als Elternteil weiterhin zu stellen.
Das müsste für Trennungseltern bedeuten, auch in Notzeiten – eben bei Krankheits- oder Unglücksfällen zumindest den Anspruch auf „Pflegefreistellung“ zu haben, um solche Pflegedienste auch leisten zu können.
Seitens der Stadt Graz könnte hier ein positives familienpolitisches Signal ausgehen, wenn es darum geht, dem wachsenden Elternkreis, der nicht mit den leiblichen Kindern im gemeinsamen Haushalt wohnt, auch einen Anspruch auf „Pflegetage“ zu gewähren. Namens der Gemeinderatsklubs der SPÖ und der FPÖ stelle ich daher nachstehenden
Dringlichen Antrag
nach §18 GO der Landeshauptstadt Graz:
Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt auf dem Petitionswege an das Land Steiermark heran, um eine Änderung nachstehender Landesgesetze zu erwirken:
Die §§ 28a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz sowie 41a DGO sollen dahingehend abgeändert werden, dass die darin enthaltenen Regelungen zur Pflegefreistellung auch auf jene Vertragsbedienstete und Beamte ausgeweitet werden sollen, die nicht mit dem zu pflegenden Personenkreis im Sinne der zitierten Bestimmungen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
->
Die Dringlichkeit und der Inhalt des Antrags sowie ein Zusatzantrag von den Grünen wurden einstimmig angenommen.
ORF:
http://steiermark.orf.at/stories/417676/
Standard:
http://derstandard.at/1263705721112/Pflegeurlaub-fuer-Scheidungsvaeter-gefordert
Stadt Graz:
http://www.graz.at/cms/beitrag/10133924/1618648/
lohr - 22. Jan, 18:00